Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 7. März 2026
- 1. Allgemeine Bestimmungen
- 2. Leistungsbeschreibung
- 3. Nutzungsrechte, Nutzungsbeschränkungen
- 4. Mitwirkungspflichten des Kunden
- 5. Nutzung der Kundeninhalte
- 6. Gewährleistung, Verfügbarkeit, Fehlerbehebung
- 7. Vergütung
- 8. Geheimhaltung
- 9. Referenznennung
- 10. Datenschutz
- 11. Haftungsbeschränkung
- 12. Vertragslaufzeit; Kündigung
- 13. Änderungsvorbehalt
- 14. Schlussbestimmungen
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der Propgen GmbH, Reginhardstr. 68, 13409 Berlin, Deutschland, vertreten durch Silab Kamawall, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 270178 B, USt-IdNr. DE453064781 (nachfolgend „Anbieter" oder „Propgen") und deren Kunden („Kunden").
Propgen erbringt seine Leistungen nach diesen AGB nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden. Diese AGB gelten demnach nur für Geschäfte mit Unternehmern, also natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn Propgen einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem Auftrag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und Propgen dem nicht widerspricht.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde und Propgen ein Bestellformular unterzeichnen („Vertrag"). Produktdarstellungen von Propgen, gleich auf welchem Medium (einschließlich Werbung, Webseite oder sonstigen Kanälen) stellen kein bindendes Angebot dar, selbst bei Angabe von Preisen und Leistungsinhalten.
§ 312i Abs. 1 Nr. 1, 2 und 3 BGB sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden hiermit abbedungen.
2. Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieses Vertrages ist die entgeltliche Bereitstellung der von Propgen entwickelten webbasierten CRM-Software für Immobilienmakler und Immobilienunternehmen einschließlich ihrer IT-Ressourcen (z.B. technische Komponenten, Software, Daten, Schnittstellen, Designs und integrierte Texte) im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells (nachfolgend „Software") sowie die Erbringung der hiermit unmittelbar verbundenen Leistungen.
Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen eines Software-as-a-Service-Modells („SaaS") über das Internet.
Die Software dient der KI-gestützten Erstellung, Analyse, Aufbereitung und Verarbeitung immobilienbezogener Inhalte, Dokumente und Daten sowie der Unterstützung von Geschäftsprozessen von Immobilienmaklern und Immobilienunternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit Objekt-, Interessenten- und Kundeninformationen, Dokumentenmanagement, text- und medienbasierten Inhalten sowie der internen und unternehmensübergreifenden Kommunikation. Die genaue Leistungsbeschreibung ergibt sich aus dem Bestellformular.
Propgen stellt dem Kunden die im Bestellformular bezeichneten und dort näher beschriebenen Leistungen sowie die Software zur Verfügung. Die Software wird auf Servern eines von Propgen ausgewählten Rechenzentrums betrieben und gewartet.
Die Software darf ausschließlich für geschäftliche Zwecke des Kunden genutzt werden. Eine Nutzung zu privaten Zwecken oder durch Dritte ist unzulässig.
Ergänzende Leistungen, insbesondere Schulungen, Vor-Ort-Besuche oder sonstige Unterstützungsleistungen, sind nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich im Bestellformular vereinbart sind. Weitergehende Leistungen erbringt Propgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
Soweit nicht anders vereinbart, schuldet Propgen nur die Bereitstellung einer Benutzerdokumentation als Online-Hilfe für die Software. Weitergehende Dokumentation, Schulungs- oder Einweisungsleistungen sowie eine Kommentierung des Source-Codes sind nicht geschuldet.
Propgen ist berechtigt, zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer und Drittanbieter einzusetzen, insbesondere für Hosting, KI-Dienstleistungen, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung oder Messenger-Dienste.
Der Kundenservice steht dem Kunden an Werktagen während üblicher Geschäftszeiten in deutscher oder englischer Sprache per E-Mail unter support@propgen.de sowie über den In-App-Support-Chat zur Verfügung. Darüber hinaus kann Propgen dem Kunden nach eigenem Ermessen Anleitungen und Nutzungshinweise in Textform bereitstellen.
Die Software wird kontinuierlich weiterentwickelt, angepasst, erweitert und verändert. Propgen ist berechtigt, Funktionen, Modelle und technische Komponenten weiterzuentwickeln, auszutauschen oder zu ersetzen, solange die vertraglich geschuldete Hauptleistung insgesamt gewahrt bleibt. Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Drittanbieter, ein bestimmtes KI-Modell oder eine bestimmte technische Implementierung besteht nur, soweit dies ausdrücklich im Bestellformular vereinbart ist. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Weise (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Diese AGB gelten auch für geänderte Leistungen gem. Ziff. 13 dieser AGB (Änderungsvorbehalt).
3. Nutzungsrechte, Nutzungsbeschränkungen
Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, weltweites, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht, auf die Software in der jeweils aktuellen Version mittels eines Webbrowsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und die Software nach Maßgabe dieser Bestimmungen und im Rahmen des vereinbarten Nutzungszwecks und -umfangs zu verwenden. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt, insbesondere erfolgt keine Überlassung oder dauerhafte Übertragung der Software. Eine Nutzung der Software durch oder für Dritte – einschließlich rechtlich selbstständiger verbundener Unternehmen i.S.d. § 15 AktG – ist ohne ausdrückliche Zustimmung in Textform von Propgen unzulässig.
Sämtliche Rechte, Titel und Interessen an der Software verbleiben ausschließlich bei Propgen. Durch diesen Vertrag werden keine gewerblichen Schutzrechte, Urheberrechte oder sonstige geistige Eigentumsrechte übertragen. Jede über die in Ziff. 3.1 hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Propgen.
Die Software kann Open-Source-Komponenten enthalten. Diese unterliegen ausschließlich den jeweils geltenden Open-Source-Lizenzen, die Vorrang vor diesen AGB und eingeräumten Nutzungsrechten haben. Rechte an den proprietären Bestandteilen der Software verbleiben bei Propgen. Eine Übersicht der verwendeten Open-Source-Komponenten und Lizenztexte stellt Propgen auf Anfrage zur Verfügung.
Missbräuchliche Nutzungen sind untersagt; dazu zählen insbesondere Handlungen, die
- ▪die Vertraulichkeit, Integrität oder Funktionsfähigkeiten der Software und ihrer IT-Ressourcen gefährden,
- ▪dem vertraglichen Zweck widersprechen oder
- ▪gegen diese AGB verstoßen.
Untersagt sind deshalb insbesondere:
- ▪das eigenmächtige Abspeichern, Vervielfältigen, Bearbeiten oder Übersetzen der Software oder ihrer Bestandteile, außer wenn dies für die vertragsgemäße Nutzung der Software erforderlich ist;
- ▪das Auslesen zugrunde liegender Programme, Daten, Algorithmen oder Modelle;
- ▪Reverse Engineering, Dekompilierung, Data Mining, Data Harvesting, Screenscraping, Web-Scraping, Datenextraktionstechniken oder vergleichbare Verfahren;
- ▪das Umgehen oder Beeinträchtigen von technischen Schutzmaßnahmen oder Zugangsbeschränkungen;
- ▪die durch die KI-gestützten Funktionen der Software („KI-gestützte Funktionen") erzeugten Inhalte als von Propgen genehmigt, überprüft, bestätigt oder inhaltlich verantwortet darzustellen;
- ▪die Nutzung der KI-gestützten Funktionen zur automatisierten Entscheidungsfindung mit rechtlichen oder vergleichbar erheblichen Auswirkungen auf Personen, sofern keine angemessene Überprüfung durch natürliche Personen erfolgt oder eine solche Nutzung nicht mit den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vereinbar ist;
- ▪die Nutzung der Software zu diskriminierenden, belästigenden, schädigenden, unethischen, rechtsverletzenden, obszönen, diffamierenden oder sonstigen rechtswidrigen oder unzulässigen Zwecken.
Der Kunde erkennt an, dass die durch KI-gestützten Funktionen kein „Hochrisiko-KI-System" im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (die „KI-Verordnung") darstellen und nicht für die in Artikel 6 der KI-Verordnung beschriebenen oder anderweitig nach dieser Verordnung verbotenen Zwecke konzipiert oder vorgesehen sind. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die KI-gestützten Funktionen nicht für solche verbotenen Zwecke verwendet werden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig und vollständig zu erbringen, damit Propgen die vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß erbringen kann. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung relevanter Informationen und Daten sowie die Mitteilung aller für die Leistungserbringung wesentlichen Umstände.
Der Kunde wird die Leistungen von Propgen ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen nutzen. Er verpflichtet sich, dabei keine Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) zu verletzen und sämtliche anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und etwaige Vertraulichkeitspflichten. Der Kunde darf keine schadhaften, rechtswidrigen, irreführenden, täuschenden, diskriminierenden oder sonst unzulässigen Inhalte einspielen und die Leistungen nicht missbräuchlich verwenden (vgl. Ziff. 3.4 dieser AGB).
Der Kunde stellt auf eigene Kosten und Risiko sicher, dass die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software (z. B. stabile Internetverbindung, aktuelle Browser-Versionen, geeignete Hardware) vorliegen.
Funktionsstörungen, Ausfälle oder Beeinträchtigungen der Software sind unverzüglich und möglichst detailliert über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten (support@propgen.de oder den In-App-Support-Chat) an Propgen zu melden.
Dem Kunden obliegt es, regelmäßig Sicherungskopien der von ihm eingegebenen Kundeninhalte oder durch die Software verarbeiteten Daten anzufertigen, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. KI-generierte Ergebnisse sind vom Kunden vor Verwendung, Weitergabe oder Veröffentlichung eigenverantwortlich zu prüfen.
5. Nutzung der Kundeninhalte
Zur Nutzung der Software ist es erforderlich, dass der Kunde eigene Inhalte bereitstellt oder erhebt, welche durch die Software verarbeitet werden. „Kundeninhalte" bezeichnet sämtliche vom Kunden oder in seinem Auftrag zur Verfügung gestellten Inhalte und Daten, unabhängig von Form und Medium, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Marken, audiovisuelle oder sprachbasierte Inhalte (z. B. Videos, Tonaufnahmen), Dateien, Software, Dokumente, Konzepte, Präsentationen sowie sonstige Informationen und Materialien, die für die Vertragsdurchführung erforderlich sind oder in diesem Zusammenhang genutzt werden. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Kundeninhalte sowie deren Bereitstellung. Der Kunde räumt Propgen an den Kundeninhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit die für Hosting, Speicherung, Vervielfältigung, technische Anpassung, Übermittlung, Verarbeitung und Bereitstellung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Rechte ein.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kundeninhalte vor Bereitstellung mit angemessenen Maßnahmen auf Schadsoftware zu überprüfen.
Der Kunde sichert zu, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte an den Kundeninhalten verfügt und dass deren vertragsgemäße Nutzung durch Propgen im Rahmen der Bereitstellung der Software keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde stellt Propgen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den Kundeninhalten geltend gemacht werden, und ersetzt Propgen alle hieraus entstehenden Kosten einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.
Für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Kundeninhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Propgen ist nicht verpflichtet, die Kundeninhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu prüfen.
Der Kunde erkennt an, dass die KI-gestützten Funktionen automatisiert erzeugte Ergebnisse liefern können, die Einschränkungen und Ungenauigkeiten unterliegen. Die Ergebnisse werden automatisiert erzeugt und nicht von Propgen inhaltlich überprüft. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die Prüfung, Bewertung und Nutzung der erzeugten Ergebnisse, einschließlich einer angemessenen menschlichen Kontrolle sowie der Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Vorgaben.
Propgen verpflichtet sich, Kundeninhalte vertraulich zu behandeln, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Kunden zu wahren. Eine Nutzung der Kundeninhalte zum Training eigener KI-Modelle erfolgt nicht. Propgen darf jedoch anonymisierte oder aggregierte Nutzungs- und Telemetriedaten für Betrieb, Sicherheit, Abrechnung, Analyse und Produktverbesserung verwenden. Im Übrigen gilt Ziff. 8 (Geheimhaltung).
6. Gewährleistung, Verfügbarkeit, Fehlerbehebung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
Propgen stellt die Software an sieben Tagen pro Woche jeweils 24 Stunden täglich mit einer Verfügbarkeit von 99,9 % pro Kalendermonat bereit. Eine Garantie ist hiermit nicht verbunden.
Maßgeblich ist der Routerausgang des von Propgen genutzten Rechenzentrums („Übergabepunkt"). Für die Verbindung vom Übergabepunkt zum Kunden ist dieser verantwortlich.
Regelmäßige Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsmaßnahmen können zu vorübergehenden Einschränkungen oder Unterbrechungen führen. Soweit möglich, kündigt Propgen geplante Wartungen mit angemessener Vorlaufzeit an und führt diese außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch. Solche Wartungsfenster gelten nicht als Ausfall.
Bei der Berechnung der Verfügbarkeit bleiben unberücksichtigt:
- ▪Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Epidemien, Angriffe Dritter und Störungen der Telekommunikationsnetze);
- ▪sicherheitsbedingte Einschränkungen oder Unterbrechungen, soweit diese zur Abwehr oder Behebung akuter Sicherheitsrisiken erforderlich sind;
- ▪Ausfälle von Drittsoftware, Drittanbietern oder Telekommunikationsnetzen, die von Propgen nicht zu vertreten sind sowie
- ▪Fehlbedienung oder vertragswidriger Gebrauch durch den Kunden.
Ein Fehler oder eine Störung liegen vor, wenn die Software nicht die vertraglich vereinbarten Funktionen aufweist und dies im Verantwortungsbereich von Propgen liegt („Fehler"). Unerhebliche Abweichungen oder nicht reproduzierbare Störungen gelten nicht als Fehler. Der Kunde hat Fehler unverzüglich in Textform, nachvollziehbar beschrieben und mit allen relevanten Informationen zu melden. Propgen wird innerhalb angemessener Frist nach eigener Wahl nachbessern, etwa durch Fehlerbeseitigung, Workaround oder Bereitstellung einer neuen Version.
Propgen bearbeitet ordnungsgemäße Fehler- und Störungsmeldungen des Kunden innerhalb angemessener Zeit während der üblichen Geschäftszeiten. Verbindliche Service Levels oder Reaktionszeiten bestehen nur, soweit diese ausdrücklich im Bestellformular vereinbart wurden.
Die erstmalige Einrichtung der Software (individuelle Einstellungen, Eingabe/Import von Daten) obliegt dem Kunden, soweit nicht im Bestellformular abweichend vereinbart. Anpassungen oder Änderungen nach Kundenwunsch schuldet Propgen nicht.
Propgen übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Software jederzeit ohne Unterbrechung, fehlerfrei oder jeder beliebigen Konfiguration mit der Hard- und Software des Kunden zusammenarbeiten.
Die Software kann Drittsoftware oder Drittleistungen einbinden. Für deren Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit oder Fehlerfreiheit übernimmt Propgen keine Gewähr. Propgen ist insbesondere nicht verpflichtet, Ausfälle, Störungen oder Einschränkungen solcher Drittsoftware zu beheben. Ansprüche des Kunden wegen Nichtverfügbarkeit, Verzögerung oder Fehlern von Drittsoftware sind ausgeschlossen, soweit Propgen sie nicht zu vertreten hat.
Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht soweit Ansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Mängel arglistig verschwiegen wurden. Eine verschuldensunabhängige Haftung von Propgen für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler ist ausgeschlossen.
7. Vergütung
Der Kunde schuldet Propgen für die Bereitstellung der Software die im Bestellformular vereinbarte Vergütung. Die Vergütung umfasst insbesondere die vereinbarte Nutzungsgebühr für die Software sowie, sofern im Bestellformular vorgesehen, Entgelte für gesondert vereinbarte Zusatzleistungen.
Soweit Propgen zusätzliche tokenbasierte Funktionen anbietet, können hierfür gesondert Tokens erworben werden. Tokens sind einmalig gekaufte, accountgebundene und nicht übertragbare Verbrauchseinheiten. Sofern nicht abweichend vereinbart, verfallen gekaufte Tokens nicht, sondern bleiben bis zu ihrem Verbrauch verfügbar. Eine Erstattung nicht verbrauchter Tokens erfolgt nicht. Tokens gelten als verbraucht, sobald der Kunde die jeweilige kostenpflichtige Aktion auslöst. Die jeweils geltenden Preise und Einzelheiten zur Tokennutzung ergeben sich aus dem Bestellformular oder der jeweiligen Angebotsdarstellung.
Soweit nicht anders vereinbart, ist die vereinbarte Nutzungsgebühr zu Beginn jedes Vertragsmonats im Voraus fällig. Abweichend hiervon kann im Bestellformular auch eine jährliche Vorauszahlung vereinbart werden. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Die Parteien vereinbaren die elektronische Rechnungsstellung oder die elektronische Übermittlung von Rechnungen nach Wahl von Propgen. Wiederkehrende Gebühren werden bei Vertragsbeginn und sodann entsprechend dem vereinbarten Abrechnungsintervall in Rechnung gestellt.
8. Geheimhaltung
Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag erhaltenen oder bekannt gewordenen Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihrer Natur als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind („Vertrauliche Informationen"), vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht beginnt mit der Mitteilung der Informationen und bleibt auch nach Vertragsbeendigung unbefristet bestehen, sofern keine der unten genannten Ausnahmen greift.
Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weder offengelegt noch anderweitig genutzt werden, es sei denn dies ist
- ▪zur Vertragserfüllung erforderlich oder
- ▪aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen, gerichtlicher Entscheidungen oder behördlicher Anordnungen notwendig.
Im Falle einer zwingend erforderlichen Offenlegung ist die andere Partei unverzüglich und, soweit rechtlich zulässig, vorab zu informieren. Eine Weitergabe Vertraulicher Informationen ist auch an Mitarbeiter, Organe, Berater oder sonstige Erfüllungsgehilfen der empfangenden Partei zulässig, soweit diese die Vertraulichen Informationen zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten unbedingt benötigen („Need-to-Know"-Prinzip). Die empfangende Partei stellt sicher, dass diese Personen gleichermaßen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die
- ▪der empfangenden Partei vor Mitteilung rechtmäßig und ohne bestehende Geheimhaltungsverpflichtung bekannt waren,
- ▪allgemein zugänglich waren oder werden, ohne dass dies auf ein Verschulden der empfangenden Partei zurückzuführen ist,
- ▪rechtmäßig von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungsverpflichtung übermittelt wurden oder
- ▪von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
9. Referenznennung
Propgen darf den Kunden nur mit dessen vorheriger ausdrücklicher Zustimmung in Textform als Referenz nennen oder dessen Firma, Marke oder Logo zu Werbezwecken verwenden.
10. Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen ihrer Zusammenarbeit die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten.
Soweit Kundeninhalte personenbezogene Daten enthalten und Propgen diese als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO verarbeitet, schließen die Parteien hierfür eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) im Sinne des Art. 28 DSGVO. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Regelungen des AVV und diesen AGB gehen die Bestimmungen des AVV vor.
11. Haftungsbeschränkung
Propgen haftet uneingeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ebenso haftet Propgen uneingeschränkt bei Übernahme von Garantien, arglistigem Verschweigen von Mängeln oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
Propgen haftet auch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten"). Erfolgt die Verletzung durch leichte Fahrlässigkeit, ist die Haftung von Propgen jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, z. B. die Bereitstellung der Software.
Im Übrigen ist die Haftung nach Maßgabe der Ziff. 11.1 und 11.2 ausgeschlossen, soweit in dem Bestellformular nichts Abweichendes vereinbart ist.
Sämtliche Haftungsregelungen gelten entsprechend für Ansprüche gegen Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Propgen.
12. Vertragslaufzeit; Kündigung
Soweit keine feste Vertragslaufzeit vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform ordentlich gekündigt werden.
Bei einer jährlichen Vertragslaufzeit beträgt die Erstlaufzeit zwölf Monate ab dem in dem Bestellformular angegebenen Startdatum. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird. Eine ordentliche Kündigung ist während der laufenden Vertragsperiode ausgeschlossen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Alle zum Zeitpunkt der Beendigung offenen Vergütungen werden mit Vertragsende sofort fällig und zahlbar.
Propgen stellt dem Kunden auf Anfrage die im Zeitpunkt der Vertragsbeendigung vorhandenen Kundeninhalte in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Verfügung. Die Übermittlung erfolgt nach Wahl von Propgen per Datenträger, Datentransfer oder als Download-Link. Die Anfrage des Kunden muss spätestens einen (1) Monat nach Vertragsende bei Propgen eingehen. Nach Ablauf dieser Frist ist Propgen berechtigt, die Daten zu sperren und unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder -rechte entgegenstehen. Leistungen zur Datenaufbereitung, Konvertierung oder Bereitstellung von Daten über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinaus erfolgen nur auf gesonderte Vereinbarung und gegen angemessene Vergütung.
Nach Beendigung und Abwicklung bleiben diese AGB gültig, soweit sie von ihrem Zweck auch nachvertraglich anwendbar sind.
13. Änderungsvorbehalt
Leistungsänderung
Propgen darf die Software aus wichtigem Grund ändern, insbesondere wenn die Änderung erforderlich ist um
- ▪rechtliche Vorgaben oder Rechtsprechung umzusetzen,
- ▪geänderten technischen Rahmenbedingungen zu entsprechen oder
- ▪die Systemsicherheit zu gewährleisten.
Darüber hinaus ist Propgen berechtigt, die Software im Rahmen technischer und funktionaler Weiterentwicklungen nach billigem Ermessen zu ändern, insbesondere durch die Abschaltung veralteter Funktionen, sofern diese durch gleichwertige oder verbesserte Funktionen ersetzt werden. Änderungen sind zulässig, wenn sie für den Kunden überwiegend vorteilhaft sind oder die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen. Über nicht nur unwesentlich nachteilige Änderungen informiert Propgen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform.
Änderung der AGB
Propgen kann diese AGB sowie Produktbeschreibungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies erforderlich ist, um die Leistungen an eine fortlaufende Weiterentwicklung der Software oder an rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen. Dies gilt insbesondere, wenn
- ▪gesetzliche oder behördliche Anforderungen umgesetzt werden müssen,
- ▪gerichtliche Entscheidungen oder behördliche Auflagen es erfordern,
- ▪Sicherheitsrisiken behoben werden sollen,
- ▪Änderungen bei Drittanbietern eine Anpassung erzwingen oder
- ▪die Änderungen für Kunden überwiegend vorteilhaft sind.
Unwesentliche Änderungen, die keine Auswirkungen auf Rechte oder Pflichten des Kunden haben (insbesondere rein formale Anpassungen in den AGB, redaktionelle Korrekturen oder die Ergänzung von Hinweisen), gelten nicht als Vertragsänderung im Sinne dieser Bestimmung.
Verfahren
Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Die Zustimmung des Kunden zu einer solchen Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht bis zum Inkrafttreten der Änderung in Textform widerspricht. In der Mitteilung wird auf Zeitpunkt, Widerspruchsrecht und Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hingewiesen. Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht zu Lasten des Kunden wesentlich stören würden, unterbleiben. Widerspricht der Kunde einer Änderung fristgerecht, ist Propgen berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14. Schlussbestimmungen
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Propgen übertragen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit im Bestellformular oder in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Berlin. Propgen bleibt berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.