Notardatenblatt
Ein Notardatenblatt bündelt sämtliche transaktionsrelevanten Informationen zu einem Immobilienkauf — Objektdaten, Beteiligte, Kaufpreis, Grundbuch, Stellplätze, Hausverwaltung, Maklerklausel — und stellt sie dem Notariat zur Vorbereitung des Kaufvertrags zur Verfügung. Wird vom Makler erstellt und in der Regel nicht von den Parteien unterschrieben.
Auch bekannt als: Notar-Datenblatt · Notarauftrag-Datenblatt · Kaufvertrags-Datenblatt
Ein Notardatenblatt bündelt sämtliche transaktionsrelevanten Informationen zu einem Immobilienkauf — Objektdaten, Beteiligte, Kaufpreis, Grundbuchangaben, Stellplätze, Hausverwaltung, Maklerklausel — und stellt sie dem Notariat zur Vorbereitung des notariellen Kaufvertrags zur Verfügung. Es ersetzt die übliche „Datenkette per E-Mail" durch eine einzige strukturierte Quelle, auf die das Notariat direkt zugreifen kann.
Was steht in einem Notardatenblatt?
Typische Blöcke:
- Angaben zur Immobilie (Objektart, Wohn- und Grundstücksfläche, Anschrift, PLZ, Ort)
- Stellplätze mit Anzahl, Art und Typ
- Grundbuch (Grundbuch von, Blatt, Amtsgericht)
- Kaufpreis(e) für Hauptobjekt und Stellplätze separat
- Verkäufer- und Käufer-Tabelle mit Nachname, Vorname, Geburtsname, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit, Steuer-ID, Personalausweisnummer, ausstellende Behörde sowie auf Verkäuferseite ergänzend Bankverbindung und IBAN
- Hausverwaltung (sofern verknüpft) als Ansprechpartner
- Maklerklausel mit Provisionsregelung und Hinweis auf die Vermittlungsleistung
- Anlagen (z. B. Kaufvertragsentwurf, Nebenkostenabrechnung, weitere Dokumente) als verlinkte oder hochgeladene Dateien
Wer füllt das Notardatenblatt aus?
In der Regel der vermittelnde Makler — wobei der Aufwand niedrig ist, sobald das CRM die Basis liefert: Objekt-Stammdaten, Grundbuch, Beteiligte und Maklerklausel sind aus den CRM-Daten automatisch vorbefüllt. Ergänzt werden nur noch transaktionsspezifische Felder wie Kaufpreis und Stellplatz-Preise sowie Daten, die erst kurz vor der Beurkundung verfügbar sind (z. B. Bankverbindung der Verkäufer). Personalausweis-Daten der Beteiligten stammen typischerweise aus der vorgelagerten GwG-Prüfung.
Das Notardatenblatt wird im Regelfall nicht von Käufer oder Verkäufer unterschrieben — es ist eine vom Makler verantwortete Datenzusammenstellung fürs Notariat.
Wie bekommt das Notariat Zugang?
Per E-Mail mit Link zum Datenraum. Der Makler verschickt die E-Mail aus dem CRM heraus — Empfänger, Anrede, Objektbezug und Link werden über Platzhalter automatisch befüllt. Der Zugang lässt sich auf Wunsch schützen (z. B. per OTP an die Notariats-E-Mail), ist aber nicht zwingend — viele Kanzleien akzeptieren einen Link mit Gültigkeitsdauer als ausreichend, wenn der Datenraum keine extrem sensiblen Inhalte zusätzlich enthält.
Das Notariat öffnet den Link, sieht alle Felder im Lese-Modus und kann die Anlagen — typischerweise Kopien der Personalausweise, Kaufvertragsentwurf, Energieausweis, Nebenkostenabrechnung — direkt aus dem Datenraum herunterladen. Mail-Anhänge oder Excel-Mappen entfallen damit.
Wann wird das Notardatenblatt erstellt?
Sobald die Vertragsparteien sich einig sind und ein Notartermin angesetzt wird — typischerweise nach erfolgreicher GwG-Identifikation, 2–4 Wochen vor der Beurkundung. Je früher und vollständiger die Daten stehen, desto weniger Rückfragen kommen vom Notariat zurück.
So setzt propgen das um
Zwei Dinge sind in propgen vorkonfiguriert: die Datenraum-Vorlage mit allen Standardfeldern und die E-Mail-Textvorlage für den Versand an das Notariat — beides muss nur noch mit dem konkreten Objekt verknüpft werden. CRM-Daten zum Objekt und zu den Beteiligten fließen automatisch in den Datenraum, Personalausweis-Kopien aus der GwG-Prüfung liegen als Anlagen bereit, die Maklerklausel kommt als Textbaustein aus dem Vorlagen-System. Den Datenraum-Versand erledigt der Makler mit einem Klick — Notariat klickt im Mail-Postfach auf den Link und legt los. Mehr im Datenräume-Release.
In propgen verfügbar als
Verwandte Begriffe
- DatenraumEin Datenraum ist ein geschützter Online-Bereich, in dem Makler Dokumente, Formulare und Unterschriften strukturiert mit Eigentümern, Käufern oder Mietern austauschen — mit Zugriffsschutz und vollständigem Audit-Trail.
- GwG-PrüfungDie GwG-Prüfung ist die gesetzlich vorgeschriebene Identifikation der Vertragsparteien nach dem Geldwäschegesetz. Immobilienmakler müssen Käufer, Verkäufer und wirtschaftlich Berechtigte identifizieren und die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren.
- Makler-AlleinauftragEin Makler-Alleinauftrag ist ein Maklervertrag, bei dem der Eigentümer das ausschließliche Vermarktungsrecht für eine vereinbarte Laufzeit auf einen einzelnen Makler überträgt — üblich 3–6 Monate. Schafft Planungssicherheit für den Makler und exklusiven Vermarktungsdruck.