Neues Maklervertragshandling — mit neuem Widerrufsbutton
Das Widerrufs- und Maklerbeauftragungs-Modul beim Web-Exposé wurde überarbeitet: fünf getrennte Bestätigungen im Modal statt Sammelerklärung, konsistente Bestätigungs-E-Mail mit Token-Widerrufsbutton, zweistufiger Widerrufsprozess (§ 356a BGB ab 19.06.2026) und vollständige Beweiskette mit PDF-Hashes im Nachweis. propgen ist damit bereits vor Inkrafttreten des Widerrufsbuttons compliant.
- Bestätigungs-Modal mit 5 getrennten Bestätigungen — keine angreifbare Sammelerklärung mehr
- Bestätigungs-E-Mail mit wortgleicher Belehrung, PDF-Anhang und Online-Widerrufsfunktion (Token-Link)
- Neuer Widerrufsbutton im Web-Exposé-Footer — § 356a-BGB-konform ab Tag 1
- Zweistufiger Widerrufsprozess: Angaben prüfen → aktiv bestätigen → neutrale Eingangsbestätigung
- Nachweis-Aktivität mit SHA-256-Hashes, Textbaustein-Version und Block „Eingegangene Widerrufe"
- Eingegangene Widerrufe als eigene, filterbare Aktivität im Aktivitätenstrom — plus automatische Prüf-Aufgabe via Prozess-Blaupause (individuell anpassbar)
Das Widerrufs- und Maklerbeauftragungs-Modul beim Web-Exposé wurde umfassend überarbeitet. Hintergrund sind zwei rechtliche Entwicklungen: etablierte BGH-Rechtsprechung zu Widerrufsbelehrungen bei Maklerverträgen — und der neue § 356a BGB, der zum 19. Juni 2026 in Kraft tritt und einen elektronischen Widerrufsbutton vorschreibt. propgen setzt beide Anforderungen in einem Schritt um — und ist damit vor Inkrafttreten bereits compliant.
Vier Bereiche sind betroffen: das Bestätigungs-Modal beim Aufruf des Web-Exposés, die Bestätigungs-E-Mail an den Interessenten, der neue Widerrufsbutton im Web-Exposé sowie die Aktivität „Nachweis" im Datenraum.
1. Bestätigungs-Modal: zwei getrennte Erklärungen
Bisher wurden der vorzeitige Beginn der Dienstleistung und das Erlöschen des Widerrufsrechts in einer einzigen Checkbox kombiniert. Das ist rechtlich angreifbar. Künftig setzt der Interessent fünf getrennte Bestätigungen:
- Provisionspflicht bei Beurkundung
- Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen
- Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung verlangt (§ 357a Abs. 2 BGB)
- Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistung zugestimmt (§ 356 Abs. 4 BGB)
- Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen
Es handelt sich um ein provisionspflichtiges Kaufangebot. Bitte bestätigen Sie die folgenden Punkte.
* Pflichtfelder
- Ich bestätige, dass ich/wir ausschließlich bei Beurkundung des Kaufvertrages an {Maklerfirma} eine Käuferprovision in Höhe von {X,XX %} bezahle/n. *
- Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen und verstanden. Sie steht mir als PDF-Download zur Verfügung und wird mir per E-Mail zugesandt. *
- Ich verlange ausdrücklich, dass {Maklerfirma} vor Ende der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnt. (§ 357a Abs. 2 BGB) *
- Mir ist bekannt, dass mein Widerrufsrecht erlischt, sobald die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. (§ 356 Abs. 4 BGB) *
- Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden. *
2. Bestätigungs-E-Mail: konsistent und vollständig
Auch die Bestätigungs-E-Mail wurde an die neue Struktur angepasst:
- Bestätigungen erscheinen einzeln als fünf Bullets
- Widerrufsbelehrung ist wortgleich mit Modal und PDF
- Vollständige Maklerkontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail) im Belehrungstext
- Aktuelle Rechtsgrundlage § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 4 EGBGB
- Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular als PDF-Anhang
- Neuer Hinweisblock „Online-Widerrufsfunktion" mit Token-Link zum Widerrufsbutton
Sehr geehrte/r Frau/Herr {Nachname},
Sie haben das Angebot Exposé: {Objekt} vom {Datum, Uhrzeit} geöffnet und folgendes bestätigt:
- Provisionspflicht bei Beurkundung ({X,XX %})
- Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen
- Vorzeitiger Beginn verlangt (§ 357a Abs. 2 BGB)
- Erlöschen des Widerrufsrechts zugestimmt (§ 356 Abs. 4 BGB)
- Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen
Sie können eine Widerrufserklärung zusätzlich online übermitteln. Brief oder E-Mail bleiben weiterhin möglich.
Eine Eingangsbestätigung bestätigt ausschließlich den Eingang Ihrer Widerrufserklärung; die Prüfung der Wirksamkeit und Reichweite erfolgt nachgelagert.
Folgende Widerrufsbelehrung haben Sie zur Kenntnis genommen: [vollständiger, wortgleicher Belehrungstext mit Hinweis auf die elektronische Widerrufsfunktion]
3. Neuer Widerrufsbutton im Web-Exposé (§ 356a BGB ab 19.06.2026)
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmer, die online Verträge mit Verbrauchern schließen, einen Widerrufsbutton bereitstellen. propgen setzt das bereits jetzt um.
Sobald ein Interessent den Maklervertrag über das Web-Exposé abgeschlossen hat, erscheint im Footer jeder Unterseite des Exposés ein klar erkennbarer Button „Vertrag widerrufen". Vor Vertragsabschluss ist der Button nicht sichtbar.
Klickt der Interessent auf den Button (oder den Token-Link in der Bestätigungs-E-Mail), landet er auf einer eigenen Widerrufs-Landingpage. Der Widerruf läuft dort zweistufig ab — wie es das Gesetz vorschreibt: Stufe 1 zeigt die vorausgefüllten Angaben zur Prüfung; Stufe 2 löst den Widerruf erst durch aktiven Klick auf „Widerruf bestätigen" aus. Direkt im Anschluss erhält der Verbraucher eine bewusst neutral formulierte Eingangsbestätigung per E-Mail.
Footer: „Vertrag widerrufen"-Button auf jeder Unterseite — erst sichtbar nach Vertragsabschluss.
Sie können hier Ihre Widerrufserklärung zu Ihrem Maklervertrag übermitteln. Der Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich. Wir bestätigen den Eingang; die Prüfung der Wirksamkeit und der Reichweite erfolgt nachgelagert.
Ihre Widerrufserklärung ist am {Datum, Uhrzeit} bei uns eingegangen. Eine Eingangsbestätigung haben wir Ihnen per E-Mail an {E-Mail} gesendet.
Die Prüfung der Wirksamkeit und der Reichweite Ihrer Widerrufserklärung steht noch aus. Diese Eingangsseite bestätigt nicht, dass der Maklervertrag aufgehoben ist oder eine etwaige Provisionspflicht entfällt.
4. Aktivität „Nachweis" im Datenraum: vollständige Beweiskette
Im Datenraum jedes Objekts finden Sie weiterhin die Aktivität „Nachweis" für jede bestätigte Maklerbeauftragung. Sie wurde um mehrere Bereiche erweitert:
- Beide Widerrufs-Erklärungen werden getrennt mit eigenen Zeitstempeln geführt (statt einer kombinierten)
- Bezeichnungen entsprechen den Rechtsgrundlagen
- SHA-256-Hashes der ausgelieferten Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars
- Textbaustein-Version der verwendeten Belehrung
- Eigener Block „Eingegangene Widerrufe" mit Vertragsreferenz und Zeitstempel
- Widerrufsfunktions-Link im Token-Bereich — persönlicher Widerrufslink des Interessenten direkt aus dem CRM aufrufbar
- Provisionspflicht bei Beurkundung
- Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen
- Vorzeitiger Beginn verlangt (§ 357a Abs. 2 BGB)
- Erlöschen bei vollständiger Leistung (§ 356 Abs. 4 BGB)
- Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen
- Landingpage des Web-Exposés
- Widerrufsfunktion (persönlicher Widerrufslink)
Eingegangene Widerrufe erscheinen zusätzlich als eigene Aktivität „Widerruf eingegangen" im Aktivitätenstrom des Objekts — getrennt von E-Mail-Versand-Aktivitäten und filterbar.
Aufgabe zur Prüfung — automatisch aus Prozess-Blaupause
Sie als Makler sehen jeden eingegangenen Widerruf in der Aktivitätenübersicht Ihres Objekts. Zusätzlich legt eine Prozess-Blaupause automatisch eine Aufgabe zur Prüfung des Widerrufs an — mit Standard-Fälligkeit, Zuweisung an den zuständigen Makler und einer Checkliste der relevanten Prüfschritte (Wirksamkeit, Fristwahrung, etwaige Provisionspflicht, Folgekommunikation).
Die Blaupause können Sie an Ihre individuellen Prozesse anpassen — etwa um interne Abstimmungen, Eskalation an die Rechtsabteilung oder eigene Fristen abzubilden. Standardmäßig sind sinnvolle Voreinstellungen aktiv, sodass Sie ohne Konfigurationsaufwand starten können.
Voraussetzung: vollständige Stammdaten
Damit das Web-Exposé an einen Interessenten zugeleitet werden kann, müssen folgende Stammdaten Ihres Maklerbüros gepflegt sein:
- Firmenname
- Anschrift
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Fehlt eines dieser Felder, kann das Web-Exposé nicht verschickt werden. Mindestvoraussetzung für den Versand bleibt zusätzlich die E-Mail-Adresse des Interessenten.
Rechtlicher Hintergrund
Die Anpassungen setzen folgende Vorgaben um:
- BGH, 24.09.2020 (I ZR 169/17): Vollständige Kontaktdaten in der Widerrufsbelehrung
- BGH, 26.11.2020 (I ZR 169/19): Bereitstellung der Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger
- OLG München, 18.01.2022 (35 U 8169/21): Einheitlichkeit der Widerrufsbelehrung über alle Kanäle
- IVD-Mustervorlage ab 28.05.2022: Aktuelle Rechtsgrundlage Art. 246a § 4 EGBGB
- § 356a BGB neu (BGBl. 2026 I Nr. 28, Inkrafttreten 19.06.2026): Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen
- EU-Richtlinie 2023/2673
Damit dokumentiert propgen Maklerbeauftragungen künftig konsistent, nachvollziehbar und rechtssicher über den gesamten digitalen Prozess hinweg — und ist auf das Inkrafttreten des Widerrufsbuttons am 19. Juni 2026 bereits vorbereitet.
Verwandte Releases: das Web-Exposé als Grundlage, die Datenräume für die Nachweis-Aktivität und die Textbaustein-Verwaltung für die Versionierung der Belehrung. Den juristischen Gesamtüberblick gibt unsere DSGVO-konformes-CRM-Übersicht.