Grundriss
Der Grundriss ist die maßstäbliche Aufsicht eines Geschosses — Wände, Türen, Fenster, Räume. Für die Vermarktung nach den Fotos das wichtigste visuelle Verkaufsargument; für die Wohnflächenberechnung die rechtliche Basis nach WoFlV oder DIN 277. KI-Werkzeuge können heute aus Smartphone-Fotos schiefer Bauzeichnungen saubere 2D-Pläne, 3D-Ansichten und möblierte Varianten erzeugen — fürs Exposé, nicht für die rechtliche Wohnflächenangabe.
Auch bekannt als: Grundriss · Grundrisse · Floor Plan · Floorplan · 2D-Grundriss · 3D-Grundriss · möblierter Grundriss · Bauzeichnung · Etagengrundriss · Wohnungsgrundriss · Hausgrundriss · Schwarzplan · Floor Plate
Der Grundriss ist die maßstäbliche Aufsicht eines Geschosses — die zweidimensionale Darstellung von Wänden, Türen, Fenstern, Räumen und tragenden Elementen. Für die Immobilienvermarktung ist er nach den Fotos das wichtigste visuelle Verkaufsargument: Interessenten lesen den Grundriss intensiv und entscheiden anhand der Aufteilung, ob sie überhaupt zur Besichtigung kommen. Ein guter Grundriss schließt die Aufteilung, eine schlechte oder fehlende Grundrissdarstellung kostet Anfragen.
Wofür der Grundriss in der Praxis steht
Der Grundriss erfüllt mehrere Aufgaben gleichzeitig — und nicht alle laufen über dasselbe Dokument. Im Exposé ist er das vereinfachte Vermarktungsbild: saubere Symbolik, klare Beschriftung, ggf. möbliert, Nordpfeil und Maßstabsangabe. In der Wohnflächenberechnung ist er die rechtliche Basis nach Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN 277, mit präzisen Maßen, Anrechnungsfaktoren für Dachschrägen, Balkonen und Terrassen. In der Baugenehmigung ist er der amtliche Plan mit Stempel und Architektenunterschrift. In der Bewertung ist er die Grundlage für die Lageplausibilität (Fenster zur Straße? Bad neben Schlafzimmer?), die im AVM nicht direkt einfließt, aber Besichtigungsentscheidungen prägt. Wer als Makler nur „den Grundriss" sagt, meint im Tagesgespräch fast immer den Exposé-Grundriss; für die Wohnflächenberechnung braucht es die bemaßten Pläne aus den Bauakten.
2D, 3D und möblierte Varianten
- 2D-Grundriss — Standard im Exposé: schwarz-weiß oder zweifarbig, Wandstärken realistisch, Türen mit Schwenkrichtung, Fenster als Doppelstrich, Raumbezeichnungen und Größenangabe pro Raum. Auch nach Jahren der 3D-Hype-Welle bleibt der saubere 2D-Plan der wichtigste Ausdruck — er liest sich schnell und vergleichbar zwischen Objekten.
- 3D-Grundriss (isometrische Ansicht) — eine perspektivische Aufsicht mit halbhohen Wänden, oft texturiert (Holz, Fliesen, Teppich). Hilft Laien, die räumliche Aufteilung intuitiver zu verstehen, kann aber Größenverhältnisse optisch verzerren und sollte den 2D-Plan ergänzen, nicht ersetzen.
- Möblierter Grundriss — Möbel werden maßstabsgetreu eingezeichnet, um die Nutzbarkeit zu zeigen: passt das Bett quer oder längs, wo steht der Esstisch, reicht das Sofa-Layout? Besonders sinnvoll bei verschnittenen Räumen, kleinen Wohnungen und ungewöhnlichen Grundrissen. Möbel müssen realistisch dimensioniert sein — ein Sofa in Spielzeuggröße verkauft den Raum doppelt so groß, wie er ist, und kostet bei der Besichtigung Glaubwürdigkeit.
- Schwarzplan / Lageplan — keine Grundrissvariante im engeren Sinn, aber im Vermarktungspaket oft zusammen geliefert: Außenansicht des Gebäudes auf dem Grundstück, mit Himmelsrichtungen, Nachbargebäuden und Zufahrten.
Was einen guten Exposé-Grundriss ausmacht
Sechs Punkte unterscheiden den präsentablen Plan vom abgehefteten Bauakten-Auszug. Saubere Symbolik: einheitliche Türen, Fenster, Treppen-Symbolik — keine handschriftlichen Vermerke, keine vergilbten Stempel. Beschriftete Räume: jeder Raum mit Funktion und Quadratmeterangabe — Bad, Schlafen, Wohnen, Küche, Flur. Maßstab und Nordpfeil: schon allein wegen der Sonnenorientierung. Konsistente Linienstärken: tragende Wände dicker, leichte Trennwände dünner, geht oft beim Scannen alter Pläne verloren. Lesbare Auflösung: auf ImmoScout24 wird das Bild verkleinert dargestellt — was bei 1.000 px hochgeladen wird, ist im Listing oft nicht mehr entzifferbar. Mehrgeschosser auf einer Seite: Erdgeschoss + Obergeschoss nebeneinander oder untereinander, nicht über mehrere PDF-Seiten verteilt — Portal-Browser können das selten gut.
Vom Foto zum Grundriss — was die KI heute leistet
Bis vor wenigen Jahren musste der Maklerbüro-Alltag mit zwei Realitäten leben: entweder gab es einen amtlichen Plan in akzeptabler Qualität, oder es musste ein externer Dienstleister einen Plan zeichnen — Tage Wartezeit, dreistellige Beträge pro Wohneinheit. Inzwischen können KI-Modelle aus Smartphone-Fotos einer Bauzeichnung, einer Skizze oder eines vergilbten Aushangs einen sauberen 2D-Grundriss machen — schief und schräg fotografiert wird automatisch entzerrt, Wände, Türen und Fenster in standardisierter Symbolik neu gezeichnet, Räume beschriftet, optional 3D-Ansicht und möblierte Variante erzeugt. Die Qualität reicht für Exposé und Portal-Inserat; sie reicht nicht für Wohnflächenberechnung im rechtlichen Sinne — dafür müssen die Maße aus dem Originalplan oder einer Vor-Ort-Messung kommen. Wichtig: jeder KI-erzeugte Grundriss sollte als „nachgezeichnet" oder „schematisch" gekennzeichnet sein, um keine Erwartung an die rechtliche Verbindlichkeit zu wecken.
Grundriss im Commercial-Bereich
Im Gewerbe ist der Grundriss nicht das alleinige Highlight, sondern Teil eines größeren Bildes — Mieterspiegel je Etage, Nutzungseinheiten und Flächenzuordnung, Versorgungsschächte. Investoren erwarten die Etagengrundrisse als „Floor Plates" mit klaren BGF-, MF/G-Angaben (Mietfläche Gewerbe) und mietvertragsbezogenen Markierungen. Der Übergang zum Stacking Plan ist fließend: Der Grundriss zeigt räumlich, wo welche Einheit liegt, der Stacking Plan zeigt schematisch, wer wie viel Fläche zu welchen Konditionen mietet. Beide Sichten gehören in ein vollständiges Investment-Exposé.
Grundrisse rechtlich, urheberrechtlich, datenschutzrechtlich
Drei Fallstricke sind in der Praxis relevant. Urheberrecht: Architektenpläne sind als Werke geschützt — wer einen Originalplan im Exposé veröffentlicht, braucht das Einverständnis des Urhebers oder einen nachgezeichneten, schematischen Ersatz. Wohnflächenangabe: was im Exposé als „ca. 87 m²" steht, muss im Kaufvertrag passen — sonst kann die Wohnflächenabweichung zur Kaufpreisminderung führen (BGH I ZR 113/22 betraf zwar Reservierungen, aber das BGH-Urteil zu Wohnflächenabweichungen von 1990 ff. ist im Hinterkopf zu behalten). Datenschutz: bei vermieteten Einheiten kann ein detaillierter Grundriss — mit Möblierung — Rückschlüsse auf die aktuellen Mieter zulassen. Im Bestand sollten möblierte Vermarktungsgrundrisse mit den Mietern abgestimmt sein.
So setzt propgen das um
Die KI-gestützte Grundriss-Erstellung läuft in propgen über das Release Grundriss aus dem Foto: Foto einer Bauzeichnung, Skizze oder eines Aushangs hochladen, die KI entzerrt automatisch, zeichnet Wände, Türen und Fenster in einheitlicher Symbolik nach und liefert einen sauberen 2D-Plan, auf Wunsch zusätzlich als 3D-Ansicht und möblierte Variante. Direkt im CRM, ohne externen Dienstleister, ohne Wartezeit. Das Ergebnis ist explizit als schematisch nachgezeichnet markiert — die rechtliche Wohnflächenberechnung bleibt davon unberührt.
Im Vermarktungs-Workflow landet der Grundriss als Bild- und PDF-Datei im Medienbereich der Immobilie, geht über die Portalveröffentlichung an OpenImmo-Portale (ImmoScout24, Immowelt, Kleinanzeigen), wird auf dem Web-Exposé eingebunden und bei Bedarf über Datenräume gestuft freigegeben — Exposé-Grundriss öffentlich, vollständige Bauakten mit Vermessungsdetails erst nach Interessebekundung. Für Commercial-Objekte gehören Etagengrundrisse zusammen mit dem Stacking Plan in das Investment-Paket.
In propgen verfügbar als
- Vom Foto zum fertigen Grundriss — in wenigen KlicksNovember 2025 II
- Portalveröffentlichung: Ein Klick, alle Portale — OpenImmo + ImmoScout24-REST nativJanuar 2026 VI
- Das Web-Exposé: Aus dem PDF wird ein aktives VertriebsinstrumentSeptember 2025 II
- Datenräume & Formulare: Strukturierter Datenaustausch mit Kunden und PartnernJanuar 2026 II
Verwandte Begriffe
- Wohnflächenverordnung (WoFlV)Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt seit 2004, wie die Wohnfläche einer Immobilie berechnet wird — verbindlich für preisgebundenen Wohnraum, im freien Markt als BGH-Auslegungsregel. Welche Flächen voll, anteilig oder gar nicht zählen (Balkon 25 %, Dachschräge ab 1 m halb, ab 2 m voll), und warum Abweichungen über 10 % zu Mietminderung oder Kaufpreisreduktion führen.
- Stacking PlanEin Stacking Plan ist eine grafische Geschoss-Übersicht aller Einheiten in einem Gebäude — pro Einheit sind Fläche, Nutzungsart, Mieter und Mietstatus auf einen Blick sichtbar. Standardwerkzeug für Bestandsanalyse und Eigentümergespräche im Commercial-Bereich.
- EnergieausweisDer Energieausweis ist ein nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebenes Dokument, das den energetischen Zustand einer Immobilie kennzeichnet. Bei Verkauf und Vermietung Pflicht — sechs Kennwerte müssen schon im Inserat stehen. Bußgeld bis 10.000 € bei Verstoß.
- Virtuelles HomestagingVirtuelles Homestaging ist die digitale Möblierung leerer oder veralteter Räume per KI-Bildgenerierung. Aus einem Foto wird in Sekunden eine wohnlich eingerichtete Variante in passender Stilrichtung — ohne physische Möbel, ohne zweiten Fototermin.